Pflicht oder Kür? – Unfallprävention im Betrieb

Ob auf der Baustelle oder im Büro, niemand möchte einen Unfall erleben oder ihn gar verursachen. Damit es möglichst nicht so weit kommt, braucht es ein gutes System, welches das Zusammenwirken von Arbeitgeber, Arbeitnehmenden und Spezialisten der Arbeitssicherheit sicherstellt.

Die Hauptverantwortung für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit trägt der Arbeitgeber. Denn Berufsunfälle vorzubeugen und die Gesundheit von Mitarbeitenden zu schützen, gehört zu den Führungsaufgaben. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Sicherheitsbeauftragter ernannt wird. Die Pflichten des Arbeitgebers, aber auch der Arbeitnehmenden, sind gesetzlich geregelt und beruhen auf verschiedenen Gesetzeswerken. In der Praxis sind vor allem das Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsgesetz und deren Verordnungen für den Arbeitnehmerschutz relevant.1 Diese beiden Gesetzeswerke wie auch die privatrechtlichen Bestimmungen des Obligationenrechts enthalten im Wortlaut fast identische Grundsätze:2

Zum Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden sowie zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten muss der Arbeitgeber alle Massnahmen treffen, die:

  1. nach der Erfahrung notwendig,

  2. nach dem Stand der Technik anwendbar und

  3. den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.3

Was sind die Pflichten eines Arbeitgebers?

Aus diesen Grundsätzen abgeleitet finden sich in den entsprechenden Verordnungstexten die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber muss, unter anderem:

  • Schutzmassnahmen und -einrichtungen regelmässig überprüfen und bei geänderten Bedingungen anpassen;

  • ergonomische und hygienische Arbeitsbedingungen gewährleisten und schädliche oder belästigende Einflüsse ausschliessen;

  • Arbeitnehmende über die im Betrieb auftretenden Gefahren informieren, sie über die notwendigen Schutzmassnahmen anleiten und für deren Einhaltung sorgen;

  • Arbeitnehmende, die mit Aufgaben der Arbeitssicherheit oder des Gesundheitsschutzes betraut sind, in zweckmässiger Weise aus- und weiterbilden;

  • gegenüber temporären Arbeitskräften die gleiche Verantwortung wie für die eigenen Mitarbeitenden wahrnehmen;

  • den Arbeitnehmenden in den Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ein Mitspracherecht ermöglichen;

  • Arbeitnehmenden persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen, wenn Gefährdungen nicht vollständig durch technische oder organisatorische Massnahmen ausgeschlossen werden können.

Die gesetzlichen Durchführungsorgane (Kantonale Arbeitsinspektorate, Suva, SECO) beraten die Arbeitgeber und kontrollieren, ob ein Betrieb die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Sie greifen bei Verstössen durch Ermahnungen oder Verfügungen ein. Strafrechtliche Sanktionen, zum Beispiel bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften, sind in Bürobetrieben glücklicherweise eher selten.

Ein Arbeitgeber hat aber nicht nur aus rechtlicher Sicht einen Beweggrund, für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden zu sorgen. Gesunde Mitarbeitende sind leistungsfähiger und motivierter. Das zahlt sich auch ökonomischer Sicht aus: durch weniger Ausfälle, niedrigere Kosten und höhere Produktivität.

SafetyCheck: Machen Sie Ihr Büro zu einem sicheren und gesunden Ort!

Überlassen Sie Unfälle nicht dem Zufall. Auch in Bürobetrieben ereignen sich jeden Tag Unfälle. Allen voran: Stolper- und Sturzunfälle. Mit der EKAS-Checkbox können Sie die wichtigsten Gefährdungen aufspüren und entsprechende Massnahmen planen.

Ein Sicherheitssystem für meinen Betrieb

Nicht alle Betriebe sind gleich. Sie unterscheiden sich nach Grösse und Tätigkeit. Auch die Gefährdungen und Gesundheitsbelastungen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Damit Unternehmer ihrer Pflicht besser nachkommen können, hat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS die ASA-Richtlinie erlassen.4 Sie zeigt auf, wann ein Unternehmen Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen muss, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Bei vielen Betrieben des Dienstleistungssektors mit vorwiegender Bürotätigkeit ist dies kaum nötig, weil bei ihnen keine besonderen Gefährdungen auftreten. Das entbindet jedoch das Unternehmen nicht von der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten. Ein geeignetes Sicherheitssystem ist daher ein MUSS, um den betriebsspezifischen Gefährdungen und Gesundheitsbelastungen zu begegnen.

Es steht einem Betrieb frei, die betriebliche Sicherheit individuell umzusetzen. Oft fehlt dazu aber das nötige Fachwissen. Die EKAS zeigt daher in ihrer ASA-Richtlinie verschiedene Möglichkeiten auf, wie Betriebe ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Sicherheitssystem aufbauen können. Vor allem für Klein- und Kleinstbetriebe ist es oft sinnvoller, sich einer überbetrieblichen Lösung anzuschliessen, als das notwenige Fachwissen selber oder mit externer Unterstützung zu erarbeiten.

Die Branchenlösung ist für viele KMU der Königsweg zur Arbeitssicherheit. Die Trägerschaften von Branchenlösungen stellen den Unternehmen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung und bieten Schulungen und andere Dienstleistungen an. Heute existieren rund 80 solcher von der EKAS zertifizierten Branchenlösungen.

Ein weiterer Weg ist die Modelllösung. Dabei übernimmt der Betrieb von einem externen Anbieter ein bestehendes Sicherheits- oder Qualitätssicherungssystem, in dem die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte integriert sind.

Bei der Umsetzung eines überbetrieblichen Sicherheitssystems muss der Betrieb in jedem Fall die individuellen betrieblichen Verhältnisse berücksichtigen und entsprechende Anpassungen vornehmen.

Auch die Mitarbeitenden tragen zur Sicherheit bei

Nicht nur der Arbeitgeber hat seine Pflicht zu erfüllen, auch die Mitarbeitenden haben für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für sich sowie für ihre Kolleginnen und Kollegen zu sorgen. Dazu müssen sie den Arbeitgeber in der Durchführung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes unterstützen und die Weisungen befolgen. Sie müssen Sicherheitsregeln einhalten, Sicherheitseinrichtungen richtig einsetzen und persönliche Schutzausrüstungen tragen. Mängel, welche die Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutz beeinträchtigen, müssen dem Arbeitgeber gemeldet oder behoben werden, sofern sie dazu befugt sind.

Ein Sicherheitssystem, das von allen Beteiligten im Betrieb getragen wird, ist eine praktische Hilfe für Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.


1 Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG und die dazugehörige Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV sowie das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG), die entsprechenden Verordnungen 1 bis 5 zum Arbeitsgesetz und die Mutterschutzverordnung.

2 Vgl. Art. 82 Abs. 1 UVG, Art. 6 Abs. 1 ArG und Art. 328 Abs. 2 OR

3 Wie diese Grundsätze zu verstehen sind, erläutert und präzisiert die «Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit» unter Punkt 306.

4 EKAS, „Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie)“, 6508.d

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