Ein Unfall am Arbeitsplatz schmerzt nicht nur die betroffene Person, sondern auch das Betriebskonto. Nicht nur deshalb sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beizutragen.
Rund 75% der Absenzen im Betrieb lassen sich in der Schweiz auf Krankheit und Unfall zurückführen. Das sind gesamthaft knapp 200 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr, die nicht geleistet werden können.1 Dabei ereignen sich die meisten Unfälle in der Freizeit, genauer bei Sport und Spiel, wie Fussball oder Skifahren.2 Gründe für Fehlzeiten können auch mit innerbetriebliche Bedingungen zu tun haben: Über- oder Unterforderung, ungesunde Arbeitsbedingungen wie unergonomische Arbeitsplätze, Nichteinhalten der Arbeits- und Ruhezeiten oder ein schlechtes Arbeitsklima.
Im Dienstleistungssektor fallen Mitarbeitende im Betrieb durchschnittlich 1.5 Wochen im Jahr aus. Das klingt auf den ersten Blick nicht nach besonders viel. Betrachtet man jedoch, was ein Ausfalltag von einem kranken Mitarbeiter den Betrieb kostet, können diese Ausfallzeiten gerade für Kleinbetriebe und mittlere KMUs zu einer finanziellen und organisatorischen Belastung werden.
Wie wichtig die Gesundheit jedes einzelnen Mitarbeitenden ist, weiss
auch Matthias Aebi. Er ist in der Geschäftsleitung der
Softwareentwicklungsfirma future LAB AG in Winterthur, die insgesamt von
acht Personen getragen wird. «Da wir auch sehr oft im Team arbeiten und
dadurch eigentlich aufeinander angewiesen sind, hat dies relativ
weitreichende Auswirkungen, wenn jemand ungeplant ausfällt. Ganz einfach,
weil dann auch der Rest des Teams dadurch gebremst oder sogar ausgebremst
wird.»
Die Gesundheit von Mitarbeitenden ist das Kapital eines Betriebes. «Je besser es ihnen geht, je fitter sie sind, umso besser geht es uns als Unternehmen», sagt Markus Frei, CEO der Avasis AG. «Einen Ausfall eines Mitarbeiters können wir uns über eine längere Zeit eigentlich gar nicht leisten, weil wir sehr enge Beziehungen zwischen Mitarbeiter und Kunde haben. Wenn der Mitarbeiter ausfällt, dann muss man einen neuen einarbeiten. Das ist für den Kunden unangenehm und für uns vor allem mit hohen Kosten verbunden.»
Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für den Ausfall von Mitarbeitenden zwischen 600-1’000 CHF pro Tag. Neben den direkten Kosten des Betriebes, wie nicht versicherte Lohnleistungen, Lohnnebenkosten und Bonus/Malus System bei Versicherungsprämien, kommen auch die indirekten Kosten hinzu. Es können Umdisponierungen, Terminverschiebungen, Einsätze von Verleihpersonal notwendig werden oder Überstunden anderer Mitarbeiter anfallen. Auch Sachschäden, Produktionsausfälle oder Probleme mit Aufträgen, Terminen und Kunden können aus Absenzen resultieren. Weitere Kosten können darüber hinaus für Wiedereingliederungsmassnahmen oder gar für Gerichtsverfahren entstehen.
Erfahrungszahlen der Unfallversicherer beziffern die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Unfall für den Betrieb auf ca.12’000 CHF. In den Wirtschaftszweigen und Branchen mit vorwiegender Bürotätigkeit3 hat die Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung SSUV im Zeitraum 2005 bis 2014 jährlich ca. 15‘0004 anerkannte Berufsunfälle ermittelt. Die laufenden Versicherungskosten betragen jährlich ca. 74 Millionen Franken. Rechnet man die oben erwähnten indirekten Kosten für den Betrieb hinzu, so ist der Gesamtkostenbetrag für den Betrieb um den Faktor 2 bis 3 mal höher.
Bedenklich bei Unfällen im Büro ist vor allem, dass sich die Anzahl mit geringem Aufwand massgeblich senken und sich gewisse Missgeschicke gar vermeiden liessen. Tatsächlich steigen Leute immer noch auf Bürodrehstühle mit Rollen, um im obersten Fach einen Ordner zu ergreifen. Welche Folgen dabei eine falsche Bewegung haben kann, ist offensichtlich und doch geschieht dieser Vorfall immer wieder. Es lohnt sich also, auch auf vermeintlich banale Gefahren hinzuweisen.
Oft ist das Bewusstsein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Büroalltag nicht sehr gross und kann durch gezielte Massnahmen im Betrieb in Erinnerung gerufen werden. Für den Gesundheitsschutz sind bei der Firma Avasis AG beispielsweise Arbeitsplätze die man sowohl sitzend als auch stehend nutzen kann besonders beliebt. So werden die Nacken- und Rückenmuskulatur geschont. Gesundheitsbelastungen wie stressbedingte Erkrankungen oder muskuloskelettale Beschwerden nehmen im Büro stetig zu. Deshalb ist es sinnvoll, wenn ein Betrieb aktiv die Gesundheit seiner Mitarbeitenden fördert und sie motiviert, ihrem Körper Gutes zu tun. Wie zum Beispiel die Firma future lab, die ihren Mitarbeitenden ein Fitness-Abo anbietet.
Gemäss Gesetz liegt die Verantwortung, die Rahmenbedingungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bereitzustellen, beim Arbeitgeber. Er hat zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Schutz der Gesundheit alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind.5 Durch koordinierte Massnahmen lässt sich das Risiko für Unfälle und Krankheiten deutlich senken.
Hinter der Prävention im Büro steht aber weit mehr, als wirtschaftliche Interessen und rechtliche Pflichten eines Betriebes. Sie sorgt auch für ein gesundes und produktives Arbeitsklima: «Ich denke, motivierte Mitarbeiter und Kollegen zu haben ist etwas, was es einfach angenehmer macht, miteinander zu arbeiten», hält Aebi von future lab fest. So kann nicht nur ein Ausfall von Mitarbeitenden weitreichende Auswirkungen haben, sondern ebenso ihre gute Gesundheit. Davon profitieren Arbeitnehmende und Arbeitgebende, aber auch Wirtschaft und Gesellschaft.
1 Vgl. BSF, Jährliches Absenzvolumen der Arbeitnehmenden nach ausgewählten Abwesenheitsgründen, Geschlecht, Nationalität und Beschäftigungsgrad, 2002-2016.
2 Vgl. Unfallstatistik UVG 2016: Koordinationsgruppe für die Statistik der Unfallversicherung UVG (KSUV)
3 beinhaltet Betriebe aus dem Dienstleistungssektor mit vorwiegender Bürotätigkeit der Kategorien NOGA 2008: 58, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 68, 69, 70, 73, 74, 77, 79, 82, 91, 94. Quelle: SSUV, UVG-Statistik 2005-2014, Hochrechnung aus Stichproben.
4 Vgl. SSUV, UVG-Statistik 2005-2014, Hochrechnung aus Stichproben.
5 Vgl. Art 82 Abs. 1, Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG sowie Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz ArG.