Die neue Ausbildung «Spezialist/-in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz»

Im April 2018 führte der Verein höhere Berufsbildung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) erstmals Berufsprüfungen für «Spezialistinnen und Spezialisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» durch. Die neue Ausbildung hat sich in der Zwischenzeit etabliert.

Acht Kandidaten hatten sich im April 2018 der Prüfung des Vereins höhere Berufsbildung ASGS gestellt. Da sie alle bereits Sicherheitsfachleute oder Sicherheitsingenieure gemäss Eignungsverordnung waren, konnten sie von vereinfachten Zulassungsbedingungen profitieren. Das heisst, sie mussten keine vorbereitenden Modulprüfungen ablegen.

Der erste Vorbereitungskurs für die neue Berufsprüfung zum „Spezialisten ASGS“ wurde im Frühjahr 2018 durch die Suva lanciert. Inzwischen ist das Angebot stark gewachsen. Es sind verschiedene Schulungsanbieter im Markt präsent. Interessenten können frei entscheiden, bei welchem Anbieter sie die Vorbereitungskurse belegen möchten, da die Prüfungsordnung dazu keine Vorgaben macht. Sogar der Besuch von Modulen bei verschiedenen Anbietern ist möglich. Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung sind erfolgreich bestandene Modulabschlüsse. Dazu gehören drei Hauptmodule (HM):

  • «Anwenden von Grundlagen ASGS»,
  • «Erstellen und Umsetzen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystemen» und
  • «Durchführen von Schulungen und Prävention».

Weiter wird ein Abschluss eines Vertiefungsmodules (VM) und eines Wahlmodules (WM) benötigt. Bei den Vertiefungsmodulen wird nach der beruflichen Funktion unterschieden, d.h.:

  • als Beauftragte/-r für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in einem Betrieb bzw. als externer Berater

oder

  • als Mitarbeiter/-in eines gesetzlichen Durchführungsorgans.

Bei den Wahlmodulen sind die Kandidatinnen du Kandidaten eingeladen, das für sie geeignetste Modul auszuwählen. Es stehen drei branchenspezifische Module zur Auswahl:

  • «Bau» (allgemein nicht ortsfeste Arbeitsplätze),
  • «Industrie/Gewerbe» (ortsfeste produzierende Arbeitsplätze) oder
  • «Dienstleistung».


Für Personen, die aufgrund der Vorbildung keine Modulprüfungen absolvieren müssen, sich aber trotzdem spezifisch auf die Berufsprüfung vorbereiten wollen – um beispielsweise die Prüfungsformen kennenzulernen –, werden spezielle Passerellenkurse angeboten.
 

Vorbereitungskurse und Berufsprüfung sind getrennt

Die Verantwortlichkeiten für die Vorbereitungskurse und die Berufsprüfung sind getrennt. Während Vorbereitungs- und Passerellenkurse durch Schulungsanbieter gestaltet und angeboten werden, untersteht die Durchführung der Prüfung der Verantwortung des Vereins. Die Qualitätssicherungskommission des Vereins hat zusammen mit einem Team von erfahrenen Praktikern und Spezialisten, welche die vielschichtigen Realitäten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Praxis bestens kennen, anspruchsvolle Prüfungselemente erstellt. Bei der Gestaltung der Prüfungsaufgaben wurde dieses Team berufspädagogisch durch das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) unterstützt.
 

Inhalte der Berufsprüfung

Die Prüfung umfasst insgesamt sechs Prüfungspositionen, die in vier Prüfungsteile zusammengefasst werden. Zu absolvieren sind:

  • Zwei geleitete Fallarbeiten (je 120 min, schriftlich): Ausgehend von einer vielschichtigen Praxissituation sind verschiedene aufeinander folgende Teilaufgaben zu lösen.
  • Eine Auswahl von Mini-Cases (60 min, schriftlich): Die Mini-Cases beschreiben praxisnahe Problemstellungen. Nach einer Analyse sind Massnahmen zur Verbesserung der Situation vorzuschlagen und zu begründen.
  • Verschiedene Critical Incidents (30 min, mündlich): Bei den Critical Incidents muss für eine problematische Praxissituation in kurzer Zeit eine erforderliche Handlung erarbeitet werden.
  • Eine Präsentation (10 min, mündlich) und ein daran anschliessendes Fachgespräch (30 min, mündlich): Im Rahmen einer Präsentation ist nach einer kurzen Vorbereitungszeit eine Aufgabe zu bearbeiten. Die Resultate sind im darauffolgenden Fachgespräche zu begründen.

Für interessierte Personen ist auf der Webseite des Vereins eine Beispielserie von Prüfungsaufgaben veröffentlicht.
 

Anerkennung als ASA-Spezialisten

Im neu formulierten Art. 11 d der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), der seit 1. Mai 2018 in Kraft ist, werden Personen, welche die Berufsprüfung zur Spezialistin / zum Spezialisten ASGS erfolgreich absolviert haben, als Spezialist/in der Arbeitssicherheit anerkannt. Damit ist ein wichtiges Anliegen der Trägerschaft der Berufsprüfungen und eine Bedingung für eine nachhaltige Wirkung der angestossenen Veränderungen in der Bildungslandschaft im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt.
 

Die Entwicklung geht weiter

Der Verein höhere Berufsbildung ASGS bietet ab 2019, regelmässig Prüfungen auf Deutsch, Französisch und Italienisch an. Daneben werden Vorbereitungen für eine höhere Fachprüfung getroffen, um auch die heutigen EKAS-Lehrgänge für Sicherheitsingenieure in die formale Berufsbildung zu überführen. Der Verein setzt sich dafür ein, dass die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Lehrgängen der Spezialisten der Arbeitssicherheit möglichst gross ist.
 

Weiterführende Informationen

Alle weiteren Informationen zum Verein, Termine der nächsten Prüfungen, Anmeldeformulare und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind zu finden unter www.diplom-asgs.ch


Dieser Artikel wurde in ungekürzter Fassung erstmals im EKAS Mitteilungsblatt Nr. 87 im November 2018 publiziert. Autor: Peter Schwander, Präsident Verein höhere Berufsbildung ASGS, EKAS, Luzern.

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